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Sperrfristverkürzung

Ab sofort besteht die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung in Zusammenarbeit mit der AvS Freiburg.

Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit an die Sperrfrist bis zu 3 Monate vor Ablauf zu verkürzen. Die Maßnahme richtet sich nach der jeweiligen Promillezahl und Situation und umfasst ein Vorgespräch sowie 3-9 Einzelsitzungen innerhalb von mindestens 14 Tagen.

Voraussetzungen:

  • Ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid (Strafbefehl oder Urteil)

  • Sie sind in den letzten 10 Jahren nicht wiederholt mit Alkohol im Verkehr aufgefallen (bei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5-1,09‰ nicht innerhalb der letzten 5 Jahre)

  • Sie haben keine weiteren schwerwiegenden Strafrechtsdelikte

  • Sie haben nicht zu viele Punkte in Flensburg (i.d.R. vor der Trunkenheitsfahrt weniger als 5 Punkte, Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Führerscheinstelle nach)

  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich können Sie auf eigenes Risiko schon vorher mit der Schulungsmaßnahme beginnen, genaueres klären wir im Erstgespräch

  • Bei mehr als 1,6 Promille brauchen Sie eine positive MPU

  • Bei 2 und mehr Promille ist eine Sperrzeitverkürzung nur noch im besonderen Einzelfall und per ausführlichem Einzelantrag bei Gericht möglich.

Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie mit einem formlosen Schreiben direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (die ersehen Sie aus dem Strafbefehl/Urteil) die Sperrfristverkürzung beantragen und 3 Monate früher wieder Auto fahren

Ihre Vorteile:

  • Kein Warten auf die nächste Gruppe

  • Individuelle Terminvereinbarung

  • kein Terminverschiebungsrisiko, wenn wegen zu geringer Teilnehmerzahl eine Gruppe nicht zustande kommt

Bei Interesse setzten Sie sich direkt mit mir in Verbindung.


Rahmenbedingungen:

Sie sind mit unter 1,6 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 3 bis 5 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen

  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer wird die Stundenzahl

  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen

  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage

  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

Sie sind mit 1,6 bis 1,99 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 6 bis 9 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen

  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer ist die Stundenzahl

  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen

  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung muss der Führerscheinstelle eine positive MPU vorliegen (sonst bekommen Sie keine)

  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

Die endgültige Entscheidung über die Sperrfristverkürzung obliegt dem Gericht. Jedoch ist eine Ablehnung nach Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme unwahrscheinlich aber nicht endgültig ausgeschlossen. Durch die Zulassung der Maßnahme der AvS Freiburg durch das Justizministerium haben Sie aber auf jeden Fall die größtmögliche Sicherheit, den Führerschein 3 Monate früher zu bekommen. Genaueres zum Verfahren finden Sie unter VwV Nachschulung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und bekommen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keinStraftaten, Punktestand) zu überprüfen und dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen

  • Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis Sie die Bescheinigung erhalten.

  • Wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr aufgefallen sind, müssen Sie für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine positive MPU vorlegen

  • Ab 2 Promille bekommen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr

  • Eine Teilnahmebescheinigung kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden



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